Managerhaftung

D&O-Versicherung

Manager müssen für Fehler ihrer Unternehmensführung haften. Das betrifft nicht nur große Konzerne. Auch GmbH-Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Vereinsvorstände können belangt werden. Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) schützt Sie und Ihr Privatvermögen vor den finanziellen Folgen.

Wer braucht diese Versicherung?

Mitglieder von Organen juristischer Personen in Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen, insbesondere GmbH-Geschäftsführer, Vorstände von Aktiengesellschaften, Aufsichtsräte, Verwaltungsbeiräte, Vorstände und Geschäftsführer von Organisationen wie Vereinen, Verbänden und Stiftungen können ihr Vermögen mit einer D&O-Versicherung schützen.

Was ist versichert?

Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherte für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht wird, der im Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit steht. Vermögensschäden sind jene Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind oder aus solchen Schäden resultieren.

Der Schutz gilt grundsätzlich weltweit. Für Risiken in den USA und das angelsächsische Rechtssystem gibt es aber gesonderte Regelungen. Je nach Vertragsgestaltung werden nur Vermögensschäden Dritter oder auch Schäden beim Versicherungsnehmer (Unternehmen) übernommen.

Auch nach Ausscheiden aus den Diensten eines Unternehmens können Dritte, aber auch das Unternehmen selbst, Schadensersatzansprüche stellen. In aller Regel sind solche Ansprüche in der bei Anspruchserhebung gültigen D&O - Versicherung gedeckt. Wir empfehlen, bei Ausscheiden zu vereinbaren, wie sich der Versicherungsschutz für die Zukunft gestaltet.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme wird immer individuell ermittelt und berücksichtigt Ihren Bedarf sowie den Bedarf möglicher weiterer Versicherter. Die Deckungssumme für Vermögensschäden muss den höchstmöglichen Schaden abdecken können. Eine genaue Risikoanalyse ist unverzichtbar. Hierbei ist zu beachten, dass die Versicherungssumme nicht nur für einen Schadenfall kalkuliert sein darf, sondern für alle Schäden eines Versicherungsjahres ausreichen muss.

Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?

Sollen Sie für die Folgen einer Fehlentscheidung oder einer nicht getroffenen Entscheidung haftbar gemacht werden, steht zunächst einmal Ihre berufliche Reputation auf dem Spiel. Die D&O-Versicherung unterstützt Sie mit spezialisierten Anwälten und übernimmt die Kosten für Anwalt und Sachverständige sowie die Kosten bei Gericht. Das gilt selbst dann, wenn die Deckungsfrage noch nicht abschließend geklärt ist. Ist der Anspruch auf Schadensersatz berechtigt, übernimmt die Versicherung den entstandenen Schaden.

GERNE BERATEN WIR SIE BEI FRAGEN ZUR D&O-VERSICHERUNG PERSÖNLICH UND INDIVIDUELL.