Managerhaftung

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Streitigkeiten aus Ihrem Anstellungsvertrag als Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer kosten viel Geld – Schützen Sie ihr Vermögen durch den Abschluss eines Anstellungsvertragsrechtsschutzes.

Der Geschäftsführer hat eine Doppelstellung inne: Er ist einerseits Organ der Gesellschaft, andererseits verfügt er über einen Dienstvertrag mit der Gesellschaft. Die Organstellung besteht grundsätzlich unabhängig vom Dienstvertrag. Die Organstellung kann durch Abberufung oder Amtsniederlegung beendet werden, der Dienstvertrag kann darüber hinaus aber weiterlaufen.

Als Vorstand oder Geschäftsführer sind Sie kein „normaler“ Arbeitsnehmer, sondern gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person. Streitigkeiten werden nicht vor den Arbeitsgerichten, sondern vor den ordentlichen Gerichten ausgetragen. Ihre private Arbeitsrechtsschutzversicherung bietet hier keine Deckung, da Ihr Dienstvertrag einer anderen Gerichtsbarkeit unterliegt.

Das hat noch weitere Konsequenzen
Der Geltungsbereich des Betriebsverfassungs- sowie des Kündigungsschutzgesetztes ist ausgeschlossen. Da vor einem ordentlichen Gericht (idR dem Landgericht als 1. Instanz) gestritten wird, ist der Streitwert (z.B. bei Kündigungen) erheblich höher als vor Arbeitsgerichten. Dadurch erhöht sich das Prozessrisiko.

Gerne beraten wir Sie bei Fragen rund um den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz persönlich und individuell.