Die Warenkreditversicherung ist ein spezieller Fall der Kreditversicherung. Unternehmen sichern sich hierbei gegen das Risiko ab, dass Kunden ihre Rechnungen an sie nicht bezahlen. Nicht zu verwechseln ist die Warenkreditversicherung mit der Restschuldversicherung, die bei Vergabe von Bankkrediten zum Einsatz kommt.
Im Geschäftsleben ist es an der Tagesordnung, Produkte und Dienstleistungen auf Rechnung zu bezahlen. Lieferant und Kunde vereinbaren beispielswiese, dass ein Produkt erst 90 Tage nach Erhalt bezahlt werden muss. Entsprechend ist der Lieferant ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung ein Gläubiger des Kunden und hält eine offene Forderung. Diese berechtigt ihn, den Rechnungsbetrag zum Fälligkeitsdatum einzufordern.
Es kann jedoch vorkommen, dass der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann. Das Produkt wurde jedoch bereits geliefert, so dass dem Lieferanten Kosten entstanden sind. Grundsätzlich besteht die offene Froderungdes Lieferanten weiterhin. Aber: Ob und, wenn ja, wann das Geld überwiesen wird, ist aufgrund der Zahlungsschwierigkeiten des Kunden nicht klar ersichtlich.
Für den Lieferanten kann das jetzt ebenfalls dazu führen, dass er seinerseits offene Forderungen nicht begleichen kann. Denn er hat die Zahlung des Kunden fest in seine Liquiditätsplanung eingebunden. Genau an dieser Stelle greift die Warenkreditversicherung. Das Versicherungsunternehmen kommt komplett oder teilweise für den entstandenen Schaden auf und zahlt dem Lieferanten den offenen Rechnungsbetrag. Gleichzeitig versucht die Gesellschaft, doch noch Geld vom Kunden einzufordern.
Ablauf des Versicherungsfalls
Verträge zur Warenkreditversicherung kombinieren in der Regel verschiedene Finanz- und Versicherungsdienstleistungen miteinander. Zunächst überprüft der Kreditversicherer dabei die Bonität der Kunden des versicherten Unternehmens. Dazu werden beispielswiese Wirtschaftsauskunfteien konsultiert, Veröffentlichungen im Bundesanzeiger ausgewertet oder Bankenauskünfte genutzt. Sofern die Bonitätsprüfung positiv ausfällt, erteilt das Versicherungsunternehmen dann ein bestimmtes Limit. Bis zu dieser Höhe sind Lieferungen an den Kunden ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses versichert.
Damit der eigentliche Versicherungsfall eintritt, muss der Lieferant zunächst ein Mahnverfahren gegen den Schuldner einleiten. Führt dieses nicht zum Erfolg, wird das Forderungsinkasso an den Kreditversicherer übertragen. Dieser versucht anschließend seinerseits, die Forderung innerhalb einer bestimmten Frist einzutreiben. Sollte auch die Versicherungsgesellschaft keinen Erfolg haben, zahlt sie dem Versicherungsnehmer zwischen 70 und 90 Prozent der Nettoforderung.