Elektrische und elektronische Bürogeräte besetzen mittlerweile in nahezu allen Produktions- und Dienstleistungsbereichen eine Vielzahl von Schlüsselfunktionen. Immer ausgereiftere Technik macht die Geräte hochkomplex und empfindlich. Die Erfahrungen aus der Regulierung von Schäden zeigt, dass die Schadenursachen vielfältig sind, und Schäden selbst bei ausgereifter Technik, fachmännischer Bedienung und exakter Wartung nicht zu vermeiden sind. Die Folgen solcher Schäden sind oft komplex.
Grundsätzlich können sämtliche technische Einrichtungen, die der Erzeugung, Umwandlung, dem Transport oder der Speicherung von Informationen dienen, versichert werden. Über die Büro-Elektronikversicherung werden pauschal – das heißt ohne Einzelerfassung – sämtliche elektrischen Büroeinrichtungen erfasst und versichert. Hierzu gehören Computeranlagen (Server, PC´s) einschließlich Peripheriegeräte, Notebooks und Laptops, Telefon-, Video- und Schulungsanlagen, Beamer, Telefaxgeräte, Kopierer, Kuvertiermaschinen, sowie Sicherungs- und Meldeanlagen, wie Einbruch- oder Brandmeldeanlagen. Über eine gesonderte Beantragung können auch Geräte zur betrieblichen Steuerungs-, Mess-, Prüf- und Regeltechnik oder branchenspezifische Geräte, wie digitale Satz- u. Reproanlagen oder Geräte der Medizintechnik versichert werden.
Versichert sind an der elektronischen Büroeinrichtung das Abhandenkommen, die Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis der elektronischen Büroeinrichtung, insbesondere durch:
Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion; durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen; darüber hinaus Terrorschäden, Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Leitungswasser, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, höhere Gewalt (Elementarschäden), Vorsatz Dritter, Sabotage, sowie Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
Unsere Sonderkonzepte zur Büro-Elektronikversicherung beinhalten über die genannten Standardbedingungen der Versicherer hinaus zahlreiche zusätzliche Leistungen. Somit haben Sie im Schadenfall eine deutliche Leistungserweiterung.
Ersetzt werden die Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten (zum Neuwert) nach gleicher Art und Güte bis zur Höhe der Versicherungssumme, abzüglich einer Selbstbeteiligung. Mit dem Neuwert-Ersatz aus der Sach- oder Inhaltsversicherung und dem umfangreichen Katalog versicherter Gefahren aus der Elektronikversicherung für die Reparatur und Wiederherstellung beschädigte Geräte und Daten haben Sie einen optimalen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz.